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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stagten.
Nr. 5.—
(Fr. 4593.) Mivilegium wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Tilsiter Stadt-Obli-
Jationen zum Betrage von 80,000 Rthlr. Vom 10. Dezember 1856.
Wi Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. 2c.
Nachdem der Magistrat der Stadt Tilsit darauf angetragen hat, zur
Bestreitung außerordentlicher städtischer Ausgaben ein Anlehen von 80,000 R#r
aufzunehmen und zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsschei-
nen versehene Stadr-Obligationen ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Ge-
mäßheit des F. 2. des Gesetzes vom 17. Jum 1833., wegen Ausstellung von
Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber enthalken, durch
gegenwärtiges Privilegimm zur Ausstellung von 80,000 Rthlrn. Tilsiter Stadt-
Obligationen, welche nach dem anliegenden Schema (A. und B.) in 760
Apoints, und zwar:
60 Apoints zu 500 Rehlr.,
300 Apoints zu 100 Rcthlr. und
400 Apoints zu 50 Rthlr.
auszufertigen, mit vier ein halb vom Hundert jährlich zu verzinsen und, von
Seiten der Gldubiger unkündbar, nach dem festgestellten Tilgungsplan durch
Ausloosung oder Ankauf innerhalb sechs und dreigig Jahren von Zeit der
Emission zu amortisiren sind, mit Vorbehalt der Rechte Dritter, Unsere lan-
desherrliche Genehmigung, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligatio-
nen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des Staats
zu bewilligen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck-
tem Koöniglichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 16. Dezember 1856.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Westphalen. v. Bodelschwingh.
Johrgang 1857. (Nr. 4593.) 8 Schema
Ausgegeben zu Berlin den 6. Februar 1857.