Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

  
  
Schema A. 
TCrockener 
Suhter Stadlstempel. 
Tilsiter Stadt-Obligation 
über DTdhaler 
**"“ 
(Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom#tten 1856., 
Gesetz-Sammlung de 185. Seite .. ... ) 
Wir Magistrat der Stadt Tilsit urkunden und bekennen hiemit, daß der 
Inhaber dieses Schuldscheins der hiesigen Stadt ein Darlehn von .. ... Rthlrn., 
schreibbe Thalern Preunßisch Kurant gegeben hat, 
dessen Empfang wir hiemit bescheinigen und versprechen, dasselbe vom 1. Ja- 
nuar 1857. ab mit vier ein halb Prozent jährlich zu verzinsen und jedem Vor- 
seiger dieses unter den folgenden Allerhöchst genehmigten Bedingungen prompt 
innen spätestens sechs und dreißig Jahren zurückzuzahlen. 
1) beseenden ausgegeben und mit laufenden Nummern von 1. bis 760. 
versehen: 
60 Obligationen zu 500 Rthlr., 
300 - zu 100 Rthlr. und 
400 - zu 50 Rthlr. 
2) Jeder Obligation werden zehn Zinsscheine fuͤr die fuͤnf Jahre 1857 — 
61. beigegeben, zahlbar postnumerando am 1. Juli und 1. Januar 
jeden Jahres. 
3) Nach Ablauf dieser, sowie jeder folgenden fünf Jahre, werden neue Zins- 
scheine für je fünf Jahre nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung 
von der Stadt-Hauptkasse an die Vorzeiger der Obligationen ausgereicht, 
auch, daß dies geschehen, auf den Obligationen vermerkt. 
Die Zinsscheine bedürfen nur der Unterschrift des Rendanten, die 
der Magistratsmitglieder wird auf ihnen durch Druck hergestellt. 
4) Die Verzinsung erfolgt zu vier ein halb Prozent jährlich in den gedach- 
ten halbjahrlichen Terminen. 
5) Zur Tilgung dieser 80,000 Rthlr. wird im Stadrhaushalts-Etat eine 
Summe von 1000 Rthlr. jährlich ausgeworfen, und durch diesen Til- 
gungsfonds, dem die Zinsen der getilgten Obligationen stets hinzutreten, 
werden von drei zu drei Jahren, nämlich am 1. Jannar 1800., 1803., 
1866. und so fort, die Stadt-Obligationen vermittelst Ausloosung oder 
freien Ankaufs binnen spatestens sechs und dreißig Jahren rreel 
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