Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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6) uͤber die Geschaͤftsanweisung fuͤr die Sozietaͤtsbeamten, · 
7) uͤber deren Anstellung und Gehatt, oder ekwaige besondere Remuneration, 
8) über die Benutzung der Grundstücke und des sonstigen Vermögens des 
Verbandes zu beschließen; 
9) für die Aufstellung und Fortführung eines Lagerbuchs über die von der 
Sozietat zu unterhaltenden Gräben und Flußstrecken, Dämme, Brücken, 
Schleusen und sonstigen Anlagen, sowie über die Grundstücke der So- 
zietaͤt zu sorgen. 
S. 23. 
b) vom Vor- An der Spitze des Vorstandes steht der Königliche Kommissarius. Er 
h⅝ hat als Vorsitzender folgende Geschäfte: 
· 1)erberuftdeanrstandzusammenundbestimtheikundOktberSitzungz 
2) er führt den Vorsitz in den Sitzungen; 
3) er bereitet die Beschlüsse des Vorstandes vor und bringt dieselben zur 
Ausführung; 
4) er führt die Verordnungen und Beschlüsse der vorgesetzten Behörden aus; 
5) er hat die Grundstücke und Einkünfte der Sozietät zu verwalten, die 
Einnahmen und Ausgaben anzuweisen, die Heberollen festzustellen und 
für vollstreckbar zu erklären und das Rechnungs= und Kassenwesen zu 
überwachen; 
6) er vertritt die Sozietät in Prozessen, sowie überhaupt nach Außen hin, 
verhandelt im Namen derselben mit Behörden und Privatpersonen, führe 
den Schriftwechsel und fertigt die Beschlüsse und Urkunden Namens der 
Sozietät aus; 
7) er ist befugt, Verträge und Vergleiche unter funfzig Thalern Namens 
der Sozietät abzuschließen; 
8) er sorgt für die Beitreibung der Beiträge und Strafgelder; 
9) er beaufsichrigt die Sozietatsbeamten und kann gegen die unteren Beam- 
ten Ordnungsstrafen bis zur Höhe von fünf Thalern festsetzen. 
Der Vorsitzende führt ein Diensisiegel mit der Umschrift: 
„Direktorium der Sozietät zur Regulirung der Unstrut.“ 
S. 24. 
à3 Baukom. Die Ausführung der Meliorationsbauten nach dem festgestellten Regu- 
misslon. lirungsplane und den Beschlüssen des Vorstandes wird unter der Kontrole des 
letzteren einer besonderen „Baukommission für die Regulirung der Unstrut“ 
übertragen, welche aus 
a) dem Königlichen Kommissarius, 
b) dem Bautechniker, 
c) einem Vorstandsmitgliede 
besteht. Das letztere wird von dem Vorstande aus seiner Mitte gewählt, 
kann sich aber für einzelne Geschäfte durch das betreffende Lokalmitglied des 
Vorstandes vertreten lassen. E
	        
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