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(Nr. 4629.) Allerhoͤchster Erlaß vom 23. Februar 1857., betreffend die Verleihung der Staͤdte-
Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856. an die Stadt St.
Goar, Regierungsbezirks Coblenz.
ch will auf den Bericht vom 20. Februar d. J., dessen Anlagen zurückfol-
gen, der auf dem Provinziallandtage im Stande der Städte vertretenen Stadt
St. Goar, im Regierungsbezirk Coblenz, deren Antrage gemäß, nach bewirkter
Ausscheidung aus dem Bürgermeistereiverbande, in welchem dieselbe mit Land-
gemeinden sieht, die Städte-Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai
1856. hiermit verleihen.
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen.
Berlin, den 23. Februar 1857.
Friedrich Wilhelm.
v. Westphalen.
An den Minister des Innern.
(Nr. 4630.) Allerhöchster Erlaß vom 23. Februar 1857., betressend die Verleihung der
Städte-Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856. an die Stadt
Boppard, Regierungsbezirks Coblenz.
A-. den Bericht vom 20. Februar d. J., dessen Anlagen zurückfolgen, will
Ich der auf dem Provinziallandtage im Scande der Städte vertretenen
Stadt Boppard, im Regijerungsbezirk Coblenz, deren Antrage gemäß, nach
bewirkter Ausscheidung aus dem Bürgermeisiereiverbande, in welchem sich
dieselbe mit Landgemeinden befindet, die Scädte-Ordnung für die Rheinprovinz
vom 15. Mai 18560. hierdurch verleihen.
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen.
Berlin, den 23. Februar 1857.
Friedrich Wilhelm.
v. Westphalen.
An den Minister des Innern.
Redigirt im Büreau bes Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.
(Rudolph Decker.)