Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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2) Weizenboden zweiter Klasse. 
Entweder das Mengungsverhältniß des vorigen, wenn eine flache 
oder flachgehaltene Ackerkrume, oder ein undurchlassender Untergrund, 
oder schwieriger Wasserabfluß, oder Mangel an alter Kultur dessen Frucht- 
barkeit vermindern, oder ein größerer Sandgehalt, in welchem letzteren 
Falle dieser Acker gewöhnlich Lehmboden genannt wird, aus funfzig bis 
fünfundsechszig Prozens Sand und funfzig bis fünfunddreißig Prozent 
abschwemmbarer Erde besieht und unter der letzteren so viel Thon ahat, 
daß er im trockenen Zustande hart wird und beim Bruch nicht in Pulver 
zerfällt, sondern sich körnigt zeigt. 
Er. liefert nach frischer Sngung einen Kornertrag und zwar die 
erste Unterart von wenigsiens. sieben, die zweite von wenigstens sechs 
und einem halben Scheffel Weizen pro Morgen. Beim Reinertrage 
leicht sich diese Differenz durch die entgegengesetzte Verschiedenheit der 
Produktionskosen aus. 
3) Gerstboden erster Klasse. 
Sandiger Lehmboden, mit fünfundsechszig bis fünfundsiebenzig 
Prozent Sand und fünfunddreißig bis fünfundwanzig Prozent ab- 
schwemmbarer Erde, die so viel Thon enthält, daß er bei länger anhal- 
tender Sommerdürre schwierig zu beackern ist. Er bildet kleine Klöße, 
die bei einem nicht zu starken Oruck mit der Hand in kleine Körner und 
Pulver zerfallen. Er giebt nach frischer Düngung einen Kornertrag von 
wenigstens sechs Scheffeln Roggen pro Morgen. 
Als Ausnahme gehört, dem Werthe nach, hierher der Moderboden, 
wenn er entwässert und durch gute Kultur in einen milden und frucht- 
baren Zustand versetzt worden ist. Er findet sich theils torf-, theils 
moorartig vor. 
4) Gersiboden zweiter Klasse. 
In diese sinkt der sandige Lehmboden durch eine trockene oder un- 
ebene Lage, oder durch einen erschöpften Zustand, und der Moderboden 
durch zu viel Feuchtigkeit oder mangelnde gute Kultur herab. Der er- 
stere liefert aber alsdann nach frischer Düngung noch immer einen Korn- 
ertrag von wenigstens fünf Scheffeln acht Metzen Roggen pro Morgen. 
5) Haferboden erster Klasse. 
Die besseren Spezies des lehmigen Sandbodens mit fünfundsie- 
benzig bis fünfundachtzig Prozent Sand und fünfundzwanzig bis funf- 
zehn Prozent abschwemmbarer Erde. Er hat also noch einige Gebun- 
denheit, so daß er bei mäßiger Feuchtigkeit Klöße bildet, die sich jedoch 
leicht trennen lassen und in Pulover zerfallen, und liefert nach frischer 
Düngung einen Kornertrag von wenigstens vier Scheffeln acht Metzen 
Roggen pro Morgen. 
Der hin und wieder vorkommende sogenannte Kalkboden crichtiger 
merglichter Haferboden) wird dem Werthe nach gewöhnlich in diese 
Klasse zu setzen sein. Seine Ackerkrume besteht aus sandigem Lehm 
(Nr. 4668.) oder
	        
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