Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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oder  lehmartigem  Sande,  unter  welchem  in  einer  Tiefe  von  sechs  bis  zwoͤlf
Zoll  ein  weißer  Mergelkalk  liegt,  welcher  sich  der  Ackerkrume  theils  mitgetheilt
  hat,  theils  durch  die  ihm  beiwohnenden  Eigenschaften  sie  hitzig
macht.  Er  sagt  gewoͤhnlich.  dem  Hafer  mehr  zu  als  dem  Roggen.

6)  Haferboden  zweiter  Klasse.

Dies  ist  mehrentheils  lehmiger  Sandboden,  selten  sandiger  Lehmboden,
  aber  jedesmal  in  einer  feuchten  Lage,  der  Nässe  zu  Zeiten  ausgesetzt,
  oft  auf  einer  anhaltenden  Lehm=  oder  Thonschicht,  mit  einem
Kornertrage  nach  frischer  Düngung  von  wenigstens  vier  Scheffeln  Roggen
pro  Morgen,  aber  vorzüglich  für  Hafer  geeignet.

Demnachst  gehdrt  dem  Werthe  nach  hierher  der  hin  und  wieder
in  größeren  Flächen  vorhandene  humose  Sandboden  mit  durchlassendem
Untergrunde,  in  horizontaler,  niedriger  Lage,  mit  einer  Krume,  die  eine
schwärzliche  Farbe  hat  und  aus  feinkörnigem,  stark  mit  säurefreiem  Humus
  gemengten  Sande  besteht.  Er  ist  sehr  empfindlich  gegen  die  Einflüsse
  der  Werung  und  gewährt  nur  unsichere  Erndten.

Endlich  wird  in  diese  Klasse  dem  Werthe  nach  auch  noch  der
strenge  Thonboden,  gewöhnlich  strenger  Weizenboden  genannt,  aufzunehmen
  sein.  Oerselbe  ist  eine  entfernte  Abart  des  Weizenbodens  erster
Klasse  in  seiner  physischen  Abstufung  und  hat  gewöhnlich  den  nämlichen
Thongehalt,  aber  ohne  die  zur  Lockerheit  genügende  Beimischung  von
Gewächserde  oder  Kalk.  Er  erschwert  deshalb  die  Besiellung,  das  Aufgehen
  der  Saat  und  die  Ausbreitung  der  Wurzeln.  Zuweilen  hat  er
eine  feuchte  Lage,  gesäuertes  Eisen  und  mehrentheils  eine  hellbraune
Farbe.  Haufig  findet  er  sich  an  Bergabhängen  und  liefert  nur  dürftige
Erträge  an  Weizen  oder  Roggen  und  Hafer.

Haferboden  dritter  Klasse.

Der  lehmige  Sandboden  fallt  durch  Trockenheit,  Erschôpfung,
Mangel  an  bindenden  Beslandtheilen,  oder  sorglose  Behandlung  auf  eine
geringere  Stufe  und  bildet  alsdann  die  gegenwärtige  Klasse.  Er  liefert
im  Durchschnitt  mindestens  dieselben  Roggenerträge,  wie  der  vorige,  aber
geringere  an  Sommerfrüchten.

8)  Dreijähriger  Roggenboden.

9)  Sechsjahriger  Roggenboden.

Beide  Klassen  umfassen  den  Sandboden  mit  fünfundachtzig  bis
vierundneunzig  Prozent  Sand  und  funfzehn  bis  sechs  Prozent  abschwemmbarer
  Erde,  werden  im  Dreifelderspstem  nur  aus  der  Ruhe
durch  Anbau  von  Roggen  in  einem  Turnus  von  resp.  drei  und  sechs
Jahren  benutzt  und  geben  von  dieser  Frucht  einen  Kornertrag  von  drei
Scheffeln  pro  Morgen.  Lage,  Terrainform  und  Foeuchrigkeitszustand
entscheiden  über  die  Einschätzung  in  die  eine  oder  die  andere  Klasse.

Das  neunjahrige  Roggenland,  wo  es  sich  vorfinden  sollte,  bleibt
außer  Ansatz.

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