Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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Ihre  Funktion  endet  mit  der  in  der  ersten  Generalversammlung  vorgenommenen
  Wahl  des  Verwaltungsrathes.  Scheiden  bis  dahin  Mitglieder  des
Komitcés  aus,  so  wählen  die  Uebrigen  in  deren  Stelle  neue,  und  zwar  zu  gerichtlichem
  oder  notariellem  Protokolle.

B.  Die  Herren:

a)  Max  Troost,

b)  Albrecht  Troost,

c)  Alexander  von  Sybel,  Regierungs-Assessor  a.  D.,  zu  Friedrichsstadt-Dasseldorf,



werden  bevollmächtigt,  die  landesherrliche  Genehmigung  des  gegenwärtigen
Statuts  nachzusuchen  und  alle  Schritre  zu  thun,  welche  zur  Erlangung  derselben
  dienlich  sind.  Sie  erhalten  sowohl  alle  zusammen,  als  einzeln,  die  Ermächtigung,
  in  alle  Stacutänderungen  zu  willigen,  welche  die  Kngglcch  Preu-Kische
  Staatsregierung  als  Bedingungen  der  Konzessionirung  der  Gesellschaft
hinstellen  wird,  und  solche  Statutsänderungen  in  rechtsverbindlicher  Kraft  für
alle  AMktionaire  in  öffentlichen  Urkunden  anzuerkennen.

Schema  zu  den  Aktien.

Akt  i  e
der
Louisenthaler  Aktiengesellschaft  für  Druckerei,  Weberei  und
Scpinnerei
über
Einhundert  Thaler  Preußisch  Kurant.
—  (Trockener  Stempel.)

Der  Inhaber  dieser  Aktie  hat  den  Gesammteinschuß  von  Einhundert
Thalern  Preußisch  Kurant  geleistet  und  hat  nach  Höhe  dieses  Betrages  und
in  Gemäßheit  des  unterdeenen  ......  ....  landeöherrlich
bestätigten  Statuts  der  Gesellschaft  verhaltnigmäßigen  Antheil  an  dem  gesammten
  Eigenthum,  Gewinne  und  Verluste  der  Gesellschaft.  8

ülheim  an  der  Ruhr,  den  11enn  .  ..  1
Die  Direktion.  Der  Verwaltungsrath.
(Eigenhaͤndige  Unterschrift  zweier  (Eigenhaͤndige  Unterschrift  eines  Verwaltungs-Direktoren.)
  raths-Mitgliedes.)
Eingetragen  in  das  Aktienregiste
n“n“ee

Der  Kontrolbeamte.
(Eigenhändige  Unterschrist.)

Schema