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(Nr. 4583.) Allerhöchster Erlaß vom 24. November 1856., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Ponechte für den Bau und die Unterbaltung einer Zweig-
Chaussee von der Versmold-Borgholzhauser Chaussee bei Stratmanns=
brücke über Bockhorst, im Reglerungsbezirk Minden, nach der Hannsver-
schen Grenze in der Richtung auf Dissen.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Zweig-
Chaussee von der Versmold-Borgholzhauser Chaussee bei Stratmannsbrücke
über Bockhorst, im Regierungsbezirk Minden, nach der Hannsverschen Grenze,
in der Richtung auf Dissen, genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das
Expropriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen
das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien,
nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf
diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich der Stadt
Borgholzhausen gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhal-
tung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Be-
stimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausscegeld-
Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Be-
freiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Worschriften,
verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld = Tarife vom 29. Februar 1840.
angehängten Bestinmmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die ge-
dachte Strate zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kemmtniß zu bringen. -
Charlottenburg, den 24. November 1856.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister fuͤr Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 4584.) Allerhöchster Erlaß vom 24. November 1856., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vor#chte für den Bau und die Unterhaltung der Chausseen?:
a) von Salzwedel bis zur Landesgrenze gegen Hannover bei Hoyers-
burg; b) von der Warthe bei Salzwedel nach Diesdorf; c) von der
Mogdeburg-Lüneburger Staatsstraße bei Mahlsdorf über Brunau bis
zur Grenze des Osterburger Kreises; d) von Rohrberg bis Cheinitz.
N.aden Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage die Chausseebauten,
welche die Stadt Salzwedel, im Kreise gleichen Namens, Regierungsbezirk
Madeburg. von der erstgenannten Stadt bis zur Landesgrenze gegen Hanno-
ver bei Hoyersburg, und der Kreis Salzwedel: 1) von der Warthe bei Salz-
wedel