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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Marienwerder.
Talon
zur
Kreis-Obligation des Culmer Kreises (II. Emission).
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der
Obligation des Culmer Kreises
Littr. W übeer Thaler à fünf Pozent Zinsen
die te Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis-
Kommunalkasse zu Culm.
..... ,den..!·"18..
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau im
Culmer Kreise.
(Nr. 4790.) Allerhöchster Erlatz vom 2. November 1857., betreffend Zusätze resp. Aende-
rungen zu den ##. 61. und 92. des Reglements für die Magdeburgische
Land---Feuersozietaͤt vom 28. April 1843. (Gesetz-Sammlung für 1843.
S. 186.).
A. Ihren Bericht vom 21. Oktober d. J. will Ich nach dem Antrage der
Depucation der Magdeburgischen Land-Feuersozietdt zu den §#. 61. und 92.
des Reglements dieser Sozielät folgende Zusätze resp. Aenderungen genehmigen.
Der F. 61. des gedachten Reglements wird aufgehoben und treten an
dessen Stelle die nachfolgenden Bestimmungen:
Das Beitragsverhältniß der drei Klassen unter einander wird
vom 1. Januar 1858. ab dahin bestimmt, daß auf je drei Silbergro-=
schen für jedes Hundert Thaler Versicherungssumme, welche in der ersten
Klasse zu zahlen sind, die zweite Klasse vier Silbergroschen und die dritte
zehn Silbergroschen beitragen muß.
(Fr. 4795—4797.) Kirchen