Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

— 857 — 
Provinz Preußen, Regierungsbezirk Marienwerder. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Culmer Kreises (II. Emission). 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation des Culmer Kreises 
Littr. W übeer Thaler à fünf Pozent Zinsen 
die te Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Culm. 
..... ,den..!·"18.. 
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau im 
Culmer Kreise. 
  
(Nr. 4790.) Allerhöchster Erlatz vom 2. November 1857., betreffend Zusätze resp. Aende- 
rungen zu den ##. 61. und 92. des Reglements für die Magdeburgische 
Land---Feuersozietaͤt vom 28. April 1843. (Gesetz-Sammlung für 1843. 
S. 186.). 
A. Ihren Bericht vom 21. Oktober d. J. will Ich nach dem Antrage der 
Depucation der Magdeburgischen Land-Feuersozietdt zu den §#. 61. und 92. 
des Reglements dieser Sozielät folgende Zusätze resp. Aenderungen genehmigen. 
Der F. 61. des gedachten Reglements wird aufgehoben und treten an 
dessen Stelle die nachfolgenden Bestimmungen: 
Das Beitragsverhältniß der drei Klassen unter einander wird 
vom 1. Januar 1858. ab dahin bestimmt, daß auf je drei Silbergro-= 
schen für jedes Hundert Thaler Versicherungssumme, welche in der ersten 
Klasse zu zahlen sind, die zweite Klasse vier Silbergroschen und die dritte 
zehn Silbergroschen beitragen muß. 
(Fr. 4795—4797.) Kirchen
	        
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