Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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(Nr. 4806.) Allerhoͤchster Erlaß vom 26. Oltober 1857., betreffend die Verleihung der fi#- 
kalischen Vorrechte fuͤr den Bau und die Unterhaltung der Straßen von 
Reinberg auf der Greifswald-Stralsunder Staats-Chaussee nach Stahl- 
brode und von der Triebsees = Grimmener Chaussee bei Wendisch-Baggen- 
dorf nach Demmin. 
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem Kreise 
Grimmen, im Regierungsbezirk Stralsund, bradlshtigten chausseemäßigen Aus- 
bau der Straßen von Reinberg auf der Greifswald-Stralsunder Staats= 
Chaussee nach Stahlbrode und von der Triebsees-Grimmener Chaussee bei 
Wemisch-Baggendorf nach Demmin genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, 
daß das Expropriationsrecht für die zu den Chausseen erforderlichen Grundsiäcke, 
imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhalrungs= 
Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vor- 
schriften, auf diese Straßen zur Anwendung kommen sollen. Zugleich bestimme 
Ich, daß auf den genannten Chausseen das Chausseegeld nach den Bestimmun- 
en des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, ein- 
soleeglic der in demselben enthaltenen Bestnmun en über die Befreiungen, 
sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, erhoben 
werden soll. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. 
angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die ge- 
dachten Straßen zur Amvendung kommen. 
Der gegemwaärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 26. Oktober 1857. 
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majesiär des Königs: 
Prinz von Preußen. 
v. d. Heydt. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Cror. 48007.)
	        
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