Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

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(Nr. 4919.) Konzessions= und Beststigungs-Urkunde für die Bergisch-Märkische Eisenbahn= 
gesellschaft, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Dort- 
mund und Witten über Vochum, Steele, Essen und Mülheim a. d. Ruhr 
einerseits nach Duisburg und zum Rheine, andererseits nach Oberhausen. 
Vom 21. Juni 1858. 
Wi Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von 
Preußen ꝛc. ꝛc. 
Nachdem die Bergisch-Maͤrkische Eisenbahngesellschaft die Anlage einer 
Eisenbahn von Dortmund und Witten über Bochum, Steele, Essen und Mül- 
beim a. d. Ruhr einerseits nach Dussburg und zum Rheine, andererseits nach 
Oberhausen beschlossen hat, wollen Wir, in Anerkennung der Vorkeile, welche 
dieses Unternehmen für die gewerblichen und Verkehrs-Interessen der betheilig- 
ten Gegend mit sich bringt, zum Baue und Betriebe der vorbezeichneten Eisen- 
bahn hierdurch Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen, auch den Uns 
vorgelegten Nachtrag zum Stcatute der Beigisch-Mrkischen Eisenbahngesell- 
schaft hiermit bestatigen. Zugleich verordnen Wir, daß auf das obige von Uns 
genehmigte Eisenbahn-Unternehmen die in dem Gesetze über die Eisenbahn-Unter- 
nehmungen vom 3. November 1838. enthaltenen Vorschriften, insbesondere die- 
jenigen über die Expropriation, imgleichen das Gesetz über die von den Eisen- 
bahnen zu entrichtende Abgabe vom 30. Mai 1853., Anwendung finden sollen. 
Die gegenwärtige Konzessions= und Bestätigungs-Urkunde ist nebst dem 
Statutnachtrage durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beige- 
drucktem Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 21. Juni 1858. 
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majesicht des Königs: 
(L. S.) Prinz von Preußen. 
v. d. Heydt. Simons. 
Nach-
	        
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