Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

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(Schema.) 
Erster Kupon 
zur 
Duisburger Stadt-Obligation 
Litt. % „„ uͤber . . . . . Thaler. 
Inhaber empfängt am 30. Juni 18.. an halbjaͤhrigen Zinsen obiger 
Stadt-Obligation .. . .. Thaler . . ... Silbergroschen ..... Pfennige aus der 
Stadtkasse zu Duisburg. 
Dieser Kupon wird unguͤltig und werthlos, wenn der Betrag nicht bis 
zum 31. Dezember 18.. erhoben wird. 
Duisburg, den. ten ............... 18. 
Der Bürgermeister. Die städtische Anleihe= und 
Schuldentilgungs -Kommission. 
(Wie Namen des Bürgermeisters und der Mitglieder der Kommission werden gedruckt.) 
Der Stadtrendant. 
(Unterschrift.) 
(Schema.) 
Zweiter Kupon 
zur 
Duisburger Stadt-Obligation 
Litt. —uieei über. Thaler. 
Inhaber empfängt am 31. Dezember 18 an halbjährigen Zinsen obi- 
ger Stadt-Obligation . . .. Thaler . . .. Silbergroschen . . .. Pfennige aus 
der Stadtkasse zu Duisburg. 
Dieser Kupon wird ungültig und werthlos, wenn der Betrag nicht bis 
zum 31. Dezember 18. erhoben wird. 
Dutisburg, den 1 Haaa 18 
Der Bürgermeister. S#et städtische Anleihe= und 
Schuldentilgungs-Kommission. 
(Dier Namen des Bürgermeisters und der Mitglieder der Kommission werden gedruckt.) 
Der Stadtrendant. 
(Unterschrift.) 
(Schema.)
	        
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