Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

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4) von Personen, Thieren und Fuhrwerken, welche bei Feuersbruͤnsten, 
Wasserfluthen und aͤhnlichen Nothstaͤnden zur Huͤlfe eilen; 
5) von Civilgefangenen und deren Begleitung; 
6) von ordinairen Posten, einschließlich der Schnell- Kariol= und Reitposten 
nebst Beiwagen; imgleichen von offentlichen Kourieren und Estafetten 
und von allen, von Postbeförderungen leer zurückkehrenden Wagen und 
Perden; 
7) von Fuhrwerken und Thieren, mittelst deren Transporte für unmittelbare 
Rechnung des Scaats geschehen, auf Vorzeigung von Freipässen; von 
Vorspannfuhren auf der Hin= und Rückreise, wenn sie sich als solche 
durch die Bescheinigung der Ortsbehörde, ingleichen von Lieferungsfuh= 
ren, ebenfalls auf der Hin= und Rückreise, wenn sie sich als solche durch 
den Fuhrbefehl ausweisen; 
8) von landwirthschaftlichen Fuhren der Eingesessenen zu Stenglingsen und 
ver Gemeinde Letmarhe, sowie von Mühlenfuhren der Einwohner zu 
enna; 
9) von Kirchengangern und Schulkindern, sowie von Kirchen= und Leichen- 
fuhren innerhalb der Parochie; 
10) von Fuhrwerken, die Chausseebau-Makerialien anfahren, sofern nicht durch 
die Minister für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten und der Fi- 
nanzen Ausnahmen angeordnet werden; 
von den durch ihre Uniform oder sonst legitimirten Beamten der Ber- 
gisch-Märkischen Eisenbahnverwaltung, von den Inhabern von Freifahr- 
scheinen der letzteren, sowie von Freikarten des Deutschen Eisenbahnver= 
eins (Vereinskarten der Eisenbahn-Direktoren und Oberbeamten), von 
den mit Legitimationsbarten versehenen Eisenbahnarbeitern, endlich von 
denjenigen Fuhrwerken und Thieren, mittelst deren Transporte für un- 
mittelbare Rechnung der Bergisch-Märkischen Eisenbahnverwaltung ge- 
schehen, auf Vorzeigung von Freipässen, welche von der Eisenbahn-Di- 
rektion zu Elberfeld ausgefertigt worden sind. 
Die Reoision des Tarifs von drei zu drei Jahren wird vorbehalten. 
Gegeben Berlin, den 31. Januar 1859. 
Im Namen Sr. Majestät des Königs: 
(I. S.) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. 
v. d. Heydt. v. Patow. 
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V 
  
(Tr. 5026—5027.) (Nr. 5027.)
	        
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