— 131 —
zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale
abgezogen.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach
dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren
nicht erhobenen Zinsen, verjä4hren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld-
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts-Ordnung Th. I.
Tit. 51. K. 120. sed. bei dem Koniglichen Kreisgerichte zu Wollstein.
Jinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll
demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen
Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz
der Zinskupons durch Worzeigung der S-uldverschrelbung oder Kost in glaub-
hafter Weise darthut, nach Ablauf der Verlährungssein. der Betrag der ange-
meldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung aus-
gezahlt werden.
Mit dieser Schuldverschreibung sind zwölf halbjährige Zinskupons bis
sun Schlusse des Jahres ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zins-
upons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Kreis-Kom-
munalkasse zu Wollstein, sowie bei der Provinzial-Hülfskasse zu Posen gegen
Ablieferung des der älteren Zinskupons-Serie beigedruckten Talons. eim
Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinskupons-Serie
an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig
geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der
Kreis mit seinem Vermögen.
b gessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift
ertheilt.
Wollstein, den ..ten .......... . ... 18..
Die staͤndische Kommission H#r den Chausseebau im Bomster
eise. «
Provinz Posen, Regierungsbezirk Posen.
Zins-Kupon
zu der
Kreis-Obligation des Bomster Kreises
Littr. ..... M ..... uͤber .. . .. Thaler zu fünf Prozent Zinsen über
..... Thaler ... .. Silbergroschen.
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe in
(Nr. 5041.) der