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Schwankungen derselben durch einen Rückschlag von 40 bis 60 Prozent ge-
rzt.
Titel XII.
Eisenwerke.
Eisenwerke werden auf den Materialwerth der Gebaͤude, der Maschinen,
Betriebsutensilien und den durch Sachverstaͤndige zu ermittelnden Werth der
etwa vorhandenen Wasserkraft geschaͤtzt.
Titel XIII.
Fabrikanlagen.
Branntweinbrennereien, Brauereien, Ruͤbenzuckerfabriken und andere Fa-
brikanlagen sind auf den Materialwerth der Fabrikgebäude, der Maschinen und
Betriebsutensilien und auf den durch Sachpverständige zu ermittelnden Werth
der etwa vorhandenen Wasserkraft zu schätzen.
Titel IIV.
Mühlenanlagen.
Auch Mühlenanlagen sind auf den Materialwerth der Mühlengebäude,
Maschinen und Betriebsutensilien und auf den durch Sachverständige zu er-
mittelnden Werth der vorhandenen Wasserkraft zu schätzen.
Titel T0.
Abgaben, Dienste, Gefälle.
a) Die beständigen Abgaben in Gelde, Körnern oder anderen Erzeugnissen,
und die Dienste, welche von den Besitzern anderer Grundslücke als sol-
chen, also als Reallasten, an den Besitzer des abzuschätzenden Gutes als
solchen zu entrichten oder zu leisien sind, werden auf ihren gesetzlichen
Ablösungswerth nach Maaßgabe des Reallasten-Ablösungsgesetzes vom
2. März 1850. arbitrir.
b) Miethszinse von Wohnhäusern, welche nicht selbstständige Besitzthümer
bilden und also auch nicht mit besonderen Hypothekenfolien versehen sind,
werden — mit Ausschluß jedoch der an Bade= und Brunnenorten für
Bade= und Brunnengäste bestimmten, sowie der zu Wohnungen für
Gruben-, Hütten= und Fabrikarbeuer gewidmeten — nach dem Durch-
schnitte der in den letzten sechs Jahren daraus bezogenen Miethe ver-
anschlagt
c) Faͤhr-