Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stagten. 
  
JNr. 12.— 
  
  
(Nr. 5044.) Allerhochster Erlaß vom 14. März 1859., betreffend die Verleihung der 
fiskalischen Vorrechte für den Bau einer Chaussee vom Dorfe Kühnau 
an der Grünberg-Züllichauer Chaussee, nach dem Dorfe Krampe, im 
Grünberger Kreise des Regierungsbezirks Liegnitz. 
A- Ihren Bericht vom 9. März d. J. genehmige Ich, bei Rückgabe der 
eingereichten Karte, den Bau einer Chaussee vom Dorfe Kühnau an der Grün- 
berg-Züllichauer Chaussee, nach dem Dorfe Krampe, im Grünberger Kreise 
des Regierungsbezirks Liegnitz, und bestimme hierdurch, daß das Expropria- 
tionsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das 
Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach 
Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese 
Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich genehmige Ich, daß auf 
dieser Straße gegen die chausseemäßige Unterhaltung derselben die Erhebung 
des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedes- 
mal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen 
Bestimmungen über die Befreiungen und der sonstigen die Erhebung betreffenden 
zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen 
angewendet werden, stattfindet. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 
29. Februar 1840. angehängten Beslimmungen wegen der Chausseepolizei-Ver- 
gehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 14. März 1859. 
Im Namen Sr. Majestät des Königs: 
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. 
v. d. Heydt. v. Patow. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Johrgang 1859. (Nr. 5044—5045.) 25 (Nr. 5045.) 
Ausgegeben zu Berlin den 30. April 1859.
	        
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