Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

— 241 — 
Schema zu den Dividendenscheinen. 
  
Minerva, Schlesische Huͤtten-, Forst- und Bergbau- 
Gesellschaft. ""- 
Erster Dividendenschein zur Prioritäts-Stammactie 
Jnhaber empfangt am 15. Mai 18. gegen diesen Schein an der 
Kasse der Gesellschaft zu Breslau die erste Hälfte der für das ab- 
gelaufene Betriebsjahr ermittelten Dividende, die jedoch bis auf Höhe 
von fünf Prozent vorweg aus den Jahresüberschüssen festzusetzen ist. 
Breslau, den .##en 18. 
Der General-Direktor. 
  
g. 12. Alle binnen fünf Jahren nach dem Flligkeitstermine nicht erhobenen 
Dividenden sind zum Vortheil der Gefellschaft verjährt. 
  
  
Miner#a. Schlesische Hütten-, Forst= und Bergbau- 
Gesellschaft. 
Zweiter Dividendenschein zur Prioritäts - Stammartie 
Inhaber empfängt am 15. August 18. gegen diesen Schein an der 
Kasse der Gesellschaft zu Breslau die zweite Hälfte der für das ab- 
gelaufene Betriebsjahr ermittelten Dividende, die jedoch bis auf Höhe 
von fünf Prozent vorweg aus den Jahresüberschüssen festzusetzen ist. 
Breslau, den en.. 18. 
Der General-Direktor. 
  
K. 12. Alle binnen fünf Jahren nach dem lligkeitstermine nicht erhobenen 
Dinvidenden sind zum Vortheil der Gesellschaft verjährt. 
  
  
  
  
(Nr. 3005.—5066.) (Nr. 5066.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.