Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

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(Ar. 8093.) Allerhoͤchster Erlaß vom 1. Juli 1859., betreffend die Verleihung des Ex- 
propriationsrechts und der fiskalischen Vorrechte fuͤr den Bau und die 
Unterhaltung der Seitens der Stadt Joachimsthal auszubauenden Chaussee 
von Neustadt-Eberswalde im Kreise Ober-Barnim, nach Joachimsthal 
im Kreise Angermünde, des Regierungsbezirks. Potsdam. 
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Ban einer 
Chaussee von Neustadt-Eberswalde im Kreise Ober-Barnim, nach Joachims- 
thal im Kreise Angermünde, des Regierungsbezirks Potsdam, von Seiten der 
Stadt Joachimsthal genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expro- 
priationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstäcke, imgleichen das 
Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach 
Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese 
Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich der Stadt Joa- 
chimsthal gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der 
Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmun- 
gen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, 
einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, 
sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese 
Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewendet werden, hier- 
durch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. 
angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte 
Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenmtniß zu bringen. 
Berlin, den 1. Juli 1859. 
Im Namen Sr. Majestät des Königs: 
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. 
v. d. Heydt. v. Patow. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
umd den Finanzminister. 
  
(Nr. 5094.) Allerhöchster Erlaß vom 1. Juli 1859., betreffend die Verleihung der fis- 
kalischen Vorechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde- 
Chaussee von Mühlhausen über Windeberg bis zur Landesgrenze gegen 
Gr. Keula. 
N.## Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee 
im Kreise Mühlhausen, des Regierungsbezirks Erfurt, von Möhlhausen #e# 
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