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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stagcten.
r. 28——
(Nr. 5097.) Gesetz, betreffend den Bau einer Eisenbahn von Bromberg über Thorn zur
Landesgrenze in der Richtung auf Lowicz, sowie die Beschaffung der Geld-
mittel zur vollständigen Ausrüstung der Niederschlesisch-Mrkischen Eisen-
bahn mit einem Doppelgeleise, imgleichen die Deckung des Mehrbedarss
für den Bau der Kreuz-Cüstrin-Frankfurter und der Saarbrücken-Trier=
#Luremburger Eisenbahn. Vom 2. Juli 1859.
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Wiu Wilhelm, von Gottes Gnaden Prinz von Preußen,
Regent,
Wimie mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was
folgt:
S. 1.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten ist ermäch-
tigt, eine Eisenbahn von Bromberg über Thorn bis zur Landesgrenze in der
Richtung auf Lowicz für Rechnung des Staats ausführen zu lassen.
g. 2.
Der Geldbedarf, welcher erforderlich iste
a) für die Ausführung des Baues der Eisenbahn von Bromberg über
Thorn bis zur Landesgrenze nach den revidirten Kostenanschlägen mit
3,300,000 Rehlrn.,
b) für die vollständige Ausrüstung der Niederschlesisch-
Märkischen Eisenbahn mit einem Doppelgeleise mit 3,081,400
) für die vollständige Fertigsiellung und Ausrüstung
der Kreuz-Cüstrin-Frankfurter Eisenbahn mit 2,062,773
d) fuͤr Vollendung der Saarbruͤcken-Trier-Luremburger
Eisenbahn mit . ............................. . .. 2,407, 167 -
ist durch eine verzinsliche Anleihe bis zum Gesammtbetrage von zehn Millionen
neunhundert tausend Thalern zu beschaffen, welche vom Jahre 1859. ab nach
Jabrgang 1859. (Nr. 5007.) 49 Maaß-=
Ausgegeben zu Berlin den 27. Juli 1859.