A. Biltkau-
Bölstorfer
Deichderband.
B. Hämerten-=
scher Deichver-
band.
— 376 —
Der Bittkau-Bölsdorfer Verband und der Hämertensche Verband haben
ihren Gerichtsstand bei dem Kreisgerichte zu Stendal, der Wische-Deichverband
bei dem Kreisgerichte in Seehausen i. A.
g. 1 7.
Jeder Verband sieht unter einem Deichhauptmann, welcher wie bisher
von dem Kommunallandtage der Altmark gewählt wird. Die Wahl bedarf
der Bestätigung des Ministers für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.
Für den Wische-Deichverband sind bei der Ausdehnung der Niederung
drei Deichhauptleute durch den Kommunallandtag zu wählen.
Ein von der Regierung zu Magdeburg nach Anhbrung des Deichamtes
feslzusetzendes Reglement hat das Nähere über den Vorsitz im Deichamte der
Wische und die Verkheilung der Geschäfte und Remuneration unter die drei
Deichhauptleute dieses Verbandes zu bestimmen.
S. 18.
Jeder Verband wird vertreten durch ein Deichamt, welches aus dem
Deichhauptmann als Vorsitzenden und den Repräsentanten der Deichgenossen
besteht. Jeder der für den Wische-Deichverband erwählten drei Deichhaupt-
leute hat Sitz und Stimme im Deichamte. .
Der Königliche Wasserbau-Inspektor des Bezirks ist zu jeder Deichamts=
sitzung einzuladen, hat aber in derselben nur berathende Stimme.
bord Die Regierung kann besondere Kommissarien zu den Deichamtssitzungen
abordnen.
Der Landrath des Kreises ist ebenfalls berechtigt, den Sitzungen beizu-
wohnen und ist zu denselben einzuladen.
S. 10.
Zum Deichamte des Deichverbandes von Biktkau-Bölsdorf beslellen die
betheiligten Grundbesitzer die Repräsentanten nach folgenden Abtheilungen:
1) das Rittergut Grieben 1 Repräsentanten,
2) = Jerchel. 1 -
3) die Gemeinde Grieben 1 -
4) - 1 Jerchel . . .. . . ... 1 -
5)= Oü Schelldofeyn 1 -
6) - - uch .. . ... .... 1 -
7) -- - Boͤlsdorf ... . . . . . . 1 -
7 -
Jede Gemeinde wird durch ihren Ortsvorsleher vertreten.
In dem Hämertenschen Deichverbande bestellen:
1) die Stadt Stendal. 1 Repraͤsentanten,
2)= Teangermünde . . 1 -
3) die übrigen Deichkavelbesitzer aus
der Hämertenschen Niederung
4) die Deichkavelbesitzer aus der
Wische-Niederuunng 1
5) die bisher deichfreien, nur zu exkra-
—
ordi-