Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

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Nachtrag zum Statut 
der Allgemeinen Gas-Aktiengesellschaft zu Magdeburg. 
g. 1. 
Statt des g. 5. tritt folgende Bestimmung in Kraft: 
Das Grundkapital der Gesellschaft besteht aus einem Kapitale von fünf- 
mal hundert kausend Thalern, und zerfallt in fünftausend Aktien, jede zu Ein- 
hundert Thalern. 
g. 2. 
Jusatz zum §. 9. des Statuts: 
Das Direktorium ist ermächtigt, nach erfolgter Einzahlung von funfzig 
Prozent für je zwei Interimsquittungen mit funfzig Thaler Einzahlung eine 
Vollaktie mit Dioidendenkupons auszugeben. 
In diesem Falle erlischt die Verbindlichkeit der ersten Zeichner. 
  
(Nr. 5110.)
	        
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