Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

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Versiehende Erklärung wird, nachdem sie gegen eine entsprechende Erklä- 
rung der Fürstlich Reuß-Mlauischen Landesregierung zu Greiz ausgewechselt 
worden, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. , 
Berlin, den 16. August 1859. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten. 
v. Schleinitz. 
  
(Nr. 5115.) Bekanntmachung, betreffend die unterm 25. Juli d. J. erfolgte Allerhöchsie 
Bestaͤtigung der Statuten der unter dem Namen: „Aktiengesellschaft der 
Posener Guanofabrik“ in Jerzyce errichteten Mtiengesellschaft. Vom 
20. August 1859. 
S. Königliche Hobeit der Prinz-Regen haben, im Namen Sr. Majestät 
des Königs, mirtelst Allerhöchsten Erlasses vom 25. Juli d. J. die Errichtung 
einer Aktiengesellschaft unter dem Namen: „Aktiengesellschaft der Posener 
Guanofabrik“ mit dem Domizil Jerzyce, #m Regierungsbezirk Posen, zu geneh- 
migen und die durch den notariellen Akt vom 4. April 1859. festgestellten und 
verlautbarten Gesellschaftsstatuten zu bestätigen geruht, was hierdurch nach Vor- 
schrift des H. 3. des Gesetzes übex die Aktiengesellschaften vom 9. November 
1843. mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß der 
Allerhöchste Erlaß nebst Statut in dem Amtsblatt der Königlichen Regierung 
zu Posen abgedruckt werden wird. 
Berlin, den 20. August 1859. 
Der Minister für Handel, Ge-Der Minister für die landwirth- 
werbe und öffentliche Arbeiten. schaftlichen Angelegenheiten. 
v. d. Heydt. Gr. v. Pückler. 
(Nr. 5114—5116.) (Nr. 5116.)
	        
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