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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
JNr. 34—
(Nr. 5118.) Allerhöchster Erlaß vom 8. August 1859., die Abtretung der auf Staakskosten
erbauten Chausseestrecke von Pillau nach Alt-Pillau an den Kreis Fisch-
hausen und Verleihung des Rechts der Chausseegeld-Erhebung in Verbin-
dung mit der im Bau begriffenen Kreis-Chaussee von Alt-Pillau über
Cumehnen nach Fuchsberg 2c., sowie die Verleihung der sonstigen fiska-
lischen Vorrechte für die gedachte Chausseestrecke betreffend.
A. Ihren Bericht vom 20. Juli d. J. genehmige Ich die Abtretung der
auf Staatskosten erbauten Chausseestrecke von Pillau nach Alt-PMillau mir den
auf derselben vorhandenen Unterhaltungs-Materialien und Utensilien an den
Kreis Fischhausen zum Eigenthum, und verleihe demselben, gegen Uebernahme
der Verpflichrung zur künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße, das
Recht zur Erhebung des Chausseegeldes, in Verbindung mit der im Bau be-
griffenen Kreis-Chaussee von Alt-Pillau über Cumehnen nach Fuchsberg, nach
den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chaussee=
geld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die
Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vor-
schriften. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840.
angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen, sowie das
Recht zur Entnahme der Chaussee-Unterhaltungsmakerialien, nach Maaßgabe
der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften auf die gedachte Seraße
zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur oöffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Ems, den Z. August 1859.
Im Namen Sr. Majesikt des Königs:
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
Für den Minister für Handel, Gewerbe und Für den abwesenden
oͤffentliche Arbeiten: Finanzminister:
Simons. v. Auerswald.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Jahrsang 1899. (Nr. 5118—5119.) 60 (Dr. 5110.)
Ausgegeben zu Berlin den 23. September 1859.