Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
  
(Nr. 5136.) Verordnung wegen Abänderung des Vereins-Jolltariss. Vom 29. Oktober 
1859. 
Im Namen Sr. Majestät des Königs. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Prinz von Preußen, 
Regent, 
verordnen, nachdem die Regierungen der zum Jollvereine gehbrenden Staaten 
übereingekommen sind, den für die Jahre 1846. 1847. und 1848. vollzogenen 
und in Gemaßheit des Erlasses vom 8. November 1848. bis auf Weiteres in 
Kraft befindlichen Jolltarif in einzelnen Besitimmungen abzuändern und zu er- 
ä#nzen, unter Vorbehalt der Genehmigung beider Häuser des Landtages der 
Monarchie, auf den Antrag des Staatsminisieriums, was folgt: 
K. 1. 
Vom 1. Januar 1860. an treten folgende Abánderungen und Zusätze 
zu dem Jolltarif für die Jahre 1846. 1847. und 1848. und zu den seit dessen 
Publikation ergangenen Erlassen bis auf Weiteres in Wirksamkeit: 
I. Erste Abtheilung des Tarifs. 
Den Gegenstaänden, welche keiner Abgabe unterworfen sind, treten fol- 
gende, bisher in dem Tarife nicht namentlich aufgeführte Artikel hinzu: 
Jabrgang 1850. (Nr. 5136.) 72 zu 
Ausgegeben zu Berlin den 5. November 1859.
	        
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