Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

(Nr. 5137.) Allerhoͤchster Erlaß vom 26. August 1859., betreffend das Ressortverhaͤltniß 
der zu Entlassungspruͤfungen berechtigten Realschulen. 
A- den Bericht des Staatsministeriums vom 23. August d. J. genehmige 
Ich, daß die zu Entlassungsprüfungen berechtigten Realschulen von dem Ver- 
waltungsressort der Regierungen in das der Provinzial-Schulkollegien über- 
gehen, mit der Maaßgabe, daß diese Uebertragung zuvörderst nur die Real- 
schulen erster Ordnung betrifft, demnächst aber auf die übrigen Realschulen 
Anwendung findet, je nachdem der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten 
sie für würdig erklärt, der ersten Ordnung von Schulen derselben Kategorie 
beigezeahlt zu werden. 
Ostende, den 26. August 1859. 
Im Namen Sr. Majestät des Königs: 
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. 
Fürst zu Hobenzollern-Sigmaringen. v. Auerswald. v. d. Heydt. 
Simons. v. Schleinitz. v. Bonin. v. Patow. Gr. v. Pückler. 
v. Bekhmann-Hollweg. Gr. v. Schwerin. 
An das Staatsministerium. 
  
(Nr. 5157——5138. (Nr. 5138.)
	        
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