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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
JNr. 42. —
(Nr. 5139.) BPrivilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen
des Kreises Büren im Regierungsbezirk Minden im Betrage von 100,000
Thalern. Vom 23. September 1859.
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Prinz von Preußen,
Regent.
Nachdem von den Kreisstaͤnden des Kreises Buͤren, im Regierungsbezirk
Minden, auf den Kreistagen vom 23. Mai 1857. und 14. November 167.
beschlossen worden, die zur Ausführung der vom Kreise unternommenen Chaussee-
bauten erforderlichen Geldmirtel um Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen
Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden
Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene, Seitens der Gläubiger unkünd-
bare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 100,000 Thalern
ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Glaubiger noch
der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des F. 2. des
Gesetzes vom 17. Jum 1833. zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage
von 100,000 Thalern, in Buchstaben: Einhundert tausend Thalern, welche in
folgenden Apoints:
25,000 Rthlr. zu 500 Rethlr.,
60 7z=
25.000 100
25,000 50
25,000 25
100,000 Rthlr.
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit
vier Prozent Hährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmen-
den Folgeordnung jährlich vom 1. Januar 1803. ab mit wenigstens jährlich
Einem Prozent des Kapitals und dem Betrage der ersparten Zinsen der aus-
geloosien Obligationen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium die lan-
Jahrgang 1859. (NFr. 5139.) 73 des-
Ausgegeben zu Berlin den 9, November 1859.