Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

Bestimmun- 
gen über die 
Vertretung 
der Deichge- 
nossen beim 
Deichamte. 
— 550 — 
Ausstich an der Chaussee, wird erst gebaut und normalisirt, wenn die Erweite- 
rung des Brückenprofils in der Chaussee stattgefunden hat. 
g. 4. 
Die Nutzung der Deiche bleibt mit Ausschluß des fiskalischen Leiserings- 
dammes dem Deichhalter. Sie darf aber nur in der vom Deichamte vorzu- 
schreibenden Weise erfolgen. Der siskalische Leiseringsdamm wird vom Besitzer 
des Ritterguts Niemege benutzt, welchem dafür die Beschaffung der Vertheidi- 
gungsmaterialien für diese Deichstrecke und seine Vertheidigung obliegt. 
g. 5. 
Etwaige gemeinsame Kosten werden in der Art aufgebracht, daß dazu 
beitragen: 
1) dat Vorwerk Dböben ..... .. . . . ... 15 Theile, 
2) die Gemeinde Dbbeen . . . . ..... is- 
3)dasRittergntWölkau..............··............·...... 4- 
4)RittergutundGemeindeNiemegk........................ 39 
5) der Königliche Fisksss. 33 
6) das Rittergut Niemegk allen . .... . .. 33 — 
7) die Amtsmuͤhle. .. . . . . . . .. .... ..... ... .. ... . . . .. . . . . . . . .. 3 „ 
8) die Stadt Bitterfeddd. 17 
zusammen 100 Theile. 
Bei Ausschreibungen für die Deichvertheidigung überträgt das Rittergut 
Niemegk den Antheil des Fiskus. 
S. 6. 
Zum Deichamte bestellen: 
1) das Vorwerk Döbern und das Rittergut Wöôlkau Einen Repräsentanten 
mit Einer Stimme, 
2) die Gemeinde Döbern Einen Repräsentanten mit Einer Stimme, 
3) das Rittergut Niemegk Einen Repräsentanten mit drei Stimmen, 
4) die Gemeinde Niemegk Einen Repräsentanten mit zwei Stimmen, 
5) der Königliche Fiskus Einen Repräsentanten mit zwei Stimmen, 
60) die Stadt Bitterfeld mie der Amtsmühle daselbst Einen Repräsentanten 
mit zwei Stimmen, » « 
zusammen sechs Repraͤsentanten mit eilf Stimmen und eben so viel Stellvertreter. 
Die Wahl der Repraͤsentanten und ihrer Stellvertreter Seitens der Ge- 
mein-
	        
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