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vor dem 1. Februar jeden Jahres zur Vorpruͤfung vorzulegen und werden von
diesem dem Vorstande mit seinen Bemerkungen in der ersten jedesjaͤhrigen Ver-
sammlung zur Feststellung vorgelegt. Der Faa# ist vor der Feststellung vierzehn
Tage lang in dem Geschäftslokale der Genossenschaft zu Bedburg zur Einsicht
der Genossenschaftsmitglieder offen zu legen.
S. 15.
Der Genossenschaftsdirektor verwaltet sein Amt kostenfrei. Dagegen er-
hält er eine Entschädigung für Büreau= und Reisekosten, welche nach An-
hörung des Vorstandes und des Oberpräsidene#n der Provinz von dem Minisier
für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten festgesiellt und von dem Ober-
prdsidenten zur Zahlung auf die Genossenschaftskasse angewiesen wird.
F. 10.
In Abwesenheits= und sonstigen Verhinderungsfällen des Direktors wird
derselbe von dem Kanalinspektor vertreten.
S. 17.
Oer Genol- Der Genossenschaftsvorsiand besieht außer dem Direktor, als Vorsitzen-
berlckaft, den, und dem Kanalinspektor aus achtzehn Deputirken der betheiligten Grund-
besitzer.
Zur Wahl derselben wird das Meliorationsgebiet in vierzehn Bezirke
getheilt, von denen
der erste Bezirk aus den Betheiligten in der Börgermeisterei Gymnich,
der zweite Bezirk aus den Betheiligten in der Bürgermeisterei Türnich,
der dritte Bezirk aus den Betheiligten in der Bürgermeisierei Kerpen,
der vierte Bezirk aus den Betheiligten in der Bürgermeisterei Sindorf,
der fünfte Bezirk aus den Betheiligten in der Bürgermeisterei Heppendorf,
der sechste Bezirk aus den Betheiligten in der Bürgermeisterei Bergheim,
der siebente Bezirk aus den Betheiligten in der Bürgermeisterei Paffendorf,
der achte Bezirk aus den Betheiligten in der Bürgermeisterei Bedburg,
der neunte Bezirk aus den Betheiligten in den Bürgermeistereien Kaster und
Konigshofen,
der zehnte Bezirk aus den Betheiligten in der Bürger eisterei Frimmersdorf,
der eilste Bezirk aus den Betheiligten in der Bürgermeisterei Gusdorf,
der zwölfte Bezirk aus den Betheiligten in den Bürgermeistereien Greven-
broich, Elsen und Hemmerden,
der