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Einna
hmen.
Rechnungs-Rubriken.
Erläuterungen
der
Rechnungs-Rubriken.
Vorschristen u. Erluterungen
für
die rechnungsführenden
Land= und Stadtgerichte.
Beylagen.
II. Titel.
Durch Verpachtung
III. Titel.
VBVon verkauften
Nealitaͤten.
III. Abschnitt.
nem Vermoͤgen.
I. Titel.
Von Erbschaften.
"
Aus neu angefalle
Die durch Verpachtung der
Häuser, Güder 2c. erzielten
jährlichen Pacht -Schillinge
kommen hier in Vortrag.
Alle Verkäufe von liegenden
Gürern und Mobllien
sind hieher bestimmt.
Hieher kommen alle Erbschaften
an Geld. Triktt aber
der Fall ein, daß ein Pupill
Mobilien oder liegende Güter.
erbr, und solche selbst benüutzt,
so werden die Erbtheile hier
bloß bemerkt; werden selbe
aber sogleich versilbert, so“
komme der Erlbs hier in Empfang.
aͤhnlichen Fällen ohnebin, besenders
wenn die Pupillen so minderjährig
sind, daß selbe das Gut
wohl nicht sebald selbst anereten,
die Genehmigung zur Verwaltung
oder Verpachtung nachgesucht werden
muß, so ist auch diese vorzulegen.
Die Belege hierzu sind die vidimirten
Pachtbriefs= Abschriften.
Bey Verkäufen von Mobiliar-Vermdgen
dient ein genaues Verzeichnitz
als Beleg. Bey Grundsilcken,
Häusern 2c. oder dem Verkauf
des Gesammt Vermögensé die
Kaufkriefa-Abschriften, und die
hierlber erfolgte Ratifikation.
Das Beleg hiezu ist eine Abschrift
des Erbvertheilungs-Briefs.
In so ferne aber die Erbsantheile
in Mobilien oder liegenden Gütern
bestehen, welche zum Besten des
Pupillen verkauft worden sind, so
muß bey Mobilien eine speziffzirte
Auszeige, und bev Grunsstücken
der abschriftliche Kaufekontrakt neben
der Erbverkheilungsbriefs= Ab-1
schrift angelegt werden.