Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

(Nr. 5270.) Allerhöchster Erlatz vom 21. September 1860., betreffend die Verleibung der 
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee 
von Beeskow über Storkow nach Prierosbrück zum Anschluß an die Käö- 
nigs-Wusterhausen-Buchholzer Chaussee. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem Kreise 
Beeskow-Storkow beabsichtigten Bau einer Chaussee von Beeskow über Stor- 
kow nach Pricrosbrück zum Anschluß an die Königs-Wusterhausen-Buchholzer 
Chaussee genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem genannten Kreise das Expro- 
priationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen 
das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach 
Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug 
auf diese Straße. Zugleich will Ich dem Kreise Beeskow-Storkow gegen Ueber- 
nahme der künftigen chausseemäßigen Unterhalkung der Straße das Recht zur Erhe- 
bung des Chausseegeldes nach den Bestinmungen des für die Staats-Chausseen 
jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthalte- 
nen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung be- 
treffenden zusätzlichen Vorschrifren, wie diese Bestimmungen auf den Staats- 
Chausseen von Ihnen angewendet werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die 
dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen 
wegen der Ehausserpollzei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung 
ommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 21. September 1860. 
Im Namen Sr. Majestät des Königs: 
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. 
v. d. Heydt. v. Patow. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(r. 5271.)
	        
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