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(Nr. 5269.) Allerhoͤchster Erlaß vom 21. September 1860., betreffend die Verleihung der
fiskalischen Vorrechte fuͤr die Verlaͤngerung der Chaussee von Kotzenau
nach Reisicht resp. Hainau bis Neusorge im Regierungsbezirk Liegnitz.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage die Verlängerung der
durch die Erlasse vom 23. Dezember 1850. und 24. April 1854. bereis genehmigten
Chaussee von Kotzenau nach Reisicht resp. Hainau bis Neusorge im
Regierungsbezirk Liegnitz genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den Bauunternehmern,
Grafen zu Dohna auf Kotzenau, Grafen v. Nostitz auf Parchau,
Freifrau v. Senden-Bibran und der Stadtgemeinde Hainau, einem jeden für
die von ihm zu erbauende Strecke, resp. den Kreisen Goldberg-Hainau, Lüben
und Glogau das Expropriationsrecht für die zu der ganzen Chaussee von Hainau
nach Neusorge erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme
der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der
für die Staats-Chausseen besiehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße.
Zugleich will Ich den vorgenannten Bauunternehmern, resp. den Kreisen Goldberg-Hainau,
Lüben und Glogau gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen
Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach
den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseeeld
-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die
Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften,
wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen
angewendet werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife
vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen
auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 21. September 1860.
Im Namen Sr. Majestät des Königs:
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
v. d. Heydt. ov. Patow.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Ir. 3085.——5a ) Eir. 670.)