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(Nr. 5163.) Allerhoͤchster Erlaß vom 12. Dezember 1859., betreffend die Verleihung der
fiskalischen Vorrechte fuͤr den chausseemaͤßigen Ausbau und die Unterhal-
tung der Gemeindestraße von Halst an der Siegstraße bei Eitorf im Sieg-
kreise, Regierungsbezirk Csln, durch das Oktersbacher Thal nach Schönen=
berg an der Broelstraßc.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den chausseemäßigen
Ausbau der Kommunalstraße von Halft an der Siegstraße bei Eitorf im Sieg-
kreise, Regierungsbezirk Cöln, durch das Ottersbacher Thal nach Schönenberg
an der Broelstraße genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den Bürgermeiste-
reien Eitorf und Ruppichteroth das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee
erforderlichen Grundstücke, umgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau-
und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen
bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich den
Bürgermeistereien Eitorf und Rncheerorh gegen Uebernahme der künftigen
chausseemaßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chaussee-
geldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal gel-
tenden Chausseegeld-Tarifs, einschliehlich der in demselben enthaltenen Bestün-
mungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden
zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen
von Ihnen angewendet werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem
Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen
der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 12. Dezember 1859.
Im Namen Sr. Majestat des Königs:
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
v. d. Heydt. v. Patow.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Redigirt im Bürcau des Staata= Minssteriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei
(R. Decker).