Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

— 13 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— Nr. 2. — 
  
(Nr. 5164.) Allerhoͤchster Erlaß vom 31. Oktober 1859., betreffend die Veraͤnderung der 
Richtung für den durch Allerhoͤchsten Erlaß vom 13. Oktober 1856. be- 
reits genehmigten Bau der Chaussee von Berent bis zur Kreisgrenze bei 
Lamk, sowie die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für diesen Bau auch 
in der jetzigen veraͤnderten Richtung. 
· Auf Ihren Bericht vom 7. d. M. genehmige Ich unter Ruͤcksendung der An- 
lagen, daß dem durch den Erlaß vom 13. Oktober 1856. zu 3. genehmigten 
Chausseebau von Berent bis zur Kreisgrenze bei Lamk die Richtung nicht uͤber 
Lubjahnen, sondern uͤber Mechowo und Lippuschhuͤtte gegeben werde, und daß 
die durch den Erlaß von demselben Tage (Gesetz-Sammlung von 1856. S. 977.) 
dem Kreise Berent bewilligten Rechte auch auf diese veränderte Richtung zur 
Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur offentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 31. Oktober 1859. 
Im Namen Sr. Majestät des Königs: 
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. 
v. d. Heydt. v. Patow. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Jobrgang 1860. (Kr. 5164.—5js65.) 3 (Nr. 5105.) 
Ausgegeben zu Berlin den 27. Januar 1800.
	        
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