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Gesetz-Sammlung
für die ·
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 38.—
(Nr. 5292.) Privilegium wegen Emission von Prloritäts--Obligationen der Rheinischen
Eisenbahngesellschaft zum Betrage von drel Millionen Thalern. Vom
26. November 1860.
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Wur Wilhelm, von Gottes Gnaden Prinz von Preußen,
Regent.
Nachdem von Seiten der unterm 21. August 1837. Allerhoͤchst bestaͤtig-
ten Rheinischen Eisenbahngesellschaft darauf angetragen worden ist, ihr Behufs
der Ausfuͤhrung der durch Allerhoͤchsten Erlaß vom 5. Maͤrz 1856. genehmi=
ten Erweiterung ihres Unternehmens die in dem Allerhöchsten Privilegium de
dato Ostende, den 2. August 1858. (Gesetz-Sammlung für 1858. S. 445.)
wegen Emission von fünf Millionen Thalern Prioritäts-Obligationen vorbehal-
tene Aufnahme einer ferneren Anleihe auf Höhe von drei Miltonen Thalern
egen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zinskupons versehener
bligationen zu gestatten, so ertheilen Wir in Berücksichtigung der Gemein-
nützlichkeit des Unternehmens und in Gemäßheit des Gesetzes vom 17. Juni
1833. durch gegenwärtiges Privilegium die landesherrliche Genehmgung zur
Emission der letztgedachten Obligationen unter nachstehenden Bedingungen:
g. 1.
Die Obligationen zerfallen in 15,000 Stück zu zweihundert Thalern
jede und werden, im unmiktelbaren Anschluß an die letzte Nummer der unterm
2. August 1858. privilegirten fünf Millionen Thaler Obligationen, mit 30,001.
bis 45,000. fortlaufend numerirt. Die Obligationen werden nach dem beiliegenden
Schema A. aueêegestellt, und auf der Rückseite derselben wird das gegenwärtige
Privilegium abgedruckt.
S. 2.
Das Darlehn trägt vier und ein halbes Prozent Zinsen, welche in halb-
jahrlichen Raten postnumerando am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres
Jobraong 1850. (Nr. 3292.) 89 gezahlt
Ausgegeben zu Berlin den 24. Dezember 1860.