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(Nr. 5298.) Allerhöchster Erlatz vom 19. Novembder 1860., detreffend die Vorleihung der fis-
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee von
Lanterbach über Langenseisersdorf in der Rlchtung auf Schweidnitz bis
an die Reichenbach-Schweidnitzer Kreisgrenze.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Beschluß der
Reichenbacher Kreisstände über den Bau und die Umerhaltung der durch den
Erlaß vom 23. April 1847. genehmigten Chaussee von Lauterbach über Lan-
genseifersdorf in der Richtung auf Schweidnitz bis an die Reichenbach-Schweid-
nitzer Kreisgrenze bestätigt habe, verleihe Ich hierdurch dem gedachten Kreise.
das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unkerhalungs. Mareriaben. nach
Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug
auf diese Straße. Zugleich will Ich dem Kreise Reichenbach gegen Uebernahme
der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das bhereis in dem
Erlaß vom 23. April 1847. erwähnte Recht zur Erhebung des Chausseegeldes
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden
Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen
über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen
Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Sctaats-Chausseen von Ihnen
angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-
Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaus-
seepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 19. November 1800.
Im Namen Sr. Majestät des Königs:
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
v. d. Heydt. v. Patow.
An den Minister für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
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