Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

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(Nr. 5298.) Allerhöchster Erlatz vom 19. Novembder 1860., detreffend die Vorleihung der fis- 
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee von 
Lanterbach über Langenseisersdorf in der Rlchtung auf Schweidnitz bis 
an die Reichenbach-Schweidnitzer Kreisgrenze. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Beschluß der 
Reichenbacher Kreisstände über den Bau und die Umerhaltung der durch den 
Erlaß vom 23. April 1847. genehmigten Chaussee von Lauterbach über Lan- 
genseifersdorf in der Richtung auf Schweidnitz bis an die Reichenbach-Schweid- 
nitzer Kreisgrenze bestätigt habe, verleihe Ich hierdurch dem gedachten Kreise. 
das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unkerhalungs. Mareriaben. nach 
Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug 
auf diese Straße. Zugleich will Ich dem Kreise Reichenbach gegen Uebernahme 
der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das bhereis in dem 
Erlaß vom 23. April 1847. erwähnte Recht zur Erhebung des Chausseegeldes 
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden 
Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen 
über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen 
Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Sctaats-Chausseen von Ihnen 
angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld- 
Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaus- 
seepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 19. November 1800. 
Im Namen Sr. Majestät des Königs: 
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. 
v. d. Heydt. v. Patow. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 3298—5299.) (Nr. 5299.)
	        
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