Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

  
  
  
  
(Erster) #+#ê1 u p on Dieser Kupon wird nach dem Aler- 
höchsten Privilegium vom 
zur 1... .. . . . . .. ungültig und werthlos, 
« , wenn dessen Geldbetrag nicht bis zum 
Crefelder Stadtobligation ......................... erhoben ist. 
“ 
über 
Preußisch Kurant. 
Inhaber dieses empfäangt 88Hnnn . .. die Zinsen der 
obengenannten Crefelder Sradgobligaion für die Zeit v0o .... 
bis dain aus der städtischen Gemeindekasse zu Crefeld 
mit Preuß. Kurant. 
Der Ober-Bürgermeister. Die städtische Schuldentilgungs- 
Kommission. 
N. N. N. N. N. 
JB. Die Namen des Ober-Bürgermeisters und der Kommission werden gedruckt. 
Eingetragen Fkol der Kontrole. 
Der städtische Sekretariatsbeamte. Der städtische Gemeinde-Empfänger. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 
(R. Decker).
	        
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