Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

Schema B. 
Zinsschein . 
uͤber .. . . . Rthr... Sgr. Pf., schreibbe. Thaler 2c. 
der Stadtobligation II. Smission FH...4 über.. Thaler. 
Inhaber dieses empfängt am 18.. die halbjaͤhrigen Zinsen 
der Stadcobligation.. mit ... .. Rthllr. Sgr. Pf., schreibe: 
............... Thaler ꝛc. aus der Stadt-Hauptkasse. 
Tilsit, den ..ten ........ ... 18. 
Der Magistrat. 
Stadt-Hauptkasse. Eingetragen Kontrole FKol.4 
Die hier genannten Zinsen verjähren in den nächsten vier Kalenderjahren nach der 
Fälligkeit. 
  
(Nr. 5662.) Bestätigungs-Urkunde, betreffend den unter dem 6. Dezember 1862. abge- 
schlossenen Vertrag wegen Verschmelzung des Unternehmens der Prinz- 
Wilhelm Eisenbahngesellschaft mit dem der Bergisch-Märkischen Eisen- 
bahngesellschaft. Vom 16. Februar 1863. 
§ . 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 
Nachdem die unterm 2. Mai 1845. (Gesetz-Samml. S. 259.) landes- 
herrlich konzessionirte Prinz-Wilhelm Eisenbahngesellschaft in der Generalver= 
sammlung brer Aktionaire vom 6. Dezember 1862. beschlossen hat, nach Maaß- 
abe des anliegenden Vertrages, welcher zwischen ihrer biercht bevollmächtigten 
utation und der durch die Generalversammlung der ergisch-Markischen 
Eisenbahngesellschaft vom 29. November 1862. zu einer diesfälligen endgülti- 
gen Vereinbarung ermachtigten Deputation der letztgenannten Gesellschaft 
unterm 6. Szemer 1862. geschlossen worden, ihr gesammtes Vermögen an 
die Bergisch= drkische Eisenbahngesellschaft zu übertragen, sich aufzulösen und 
die Liquidation der Gesellschaft durch die Königliche Eisenbahndirektion zu Elber- 
Nr. 5661—5662.) fe
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.