Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

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(Nr. 5663.) Bestaͤtigungs-Urkunde, betreffend einen Statut-Nachtrag der Bergisch-Märkischen 
Eisenbahngesellschaft. Vom 16. Februar 1863. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 
Nachdem die Bergisch-Maärkische Eisenbahngesellschaft in der General= 
versammlung ihrer Aktionaire vom 29. November 1862. ihre Deputation zur 
Beschließung des anliegenden Statut-Nachtrages bevollmächtigt hat, wonach 
insbesondere die Stammaktien Littr. B. der Gesellschaft im Wege der freien 
Vereinbarung mit den Inhabern gegen Stammaktien Littr. A. umgetauscht, 
die Mitglieder der Gesellschafts -Deputation vermehrt und das Stammäaktlen- 
Kapital Littr. A. der Gesellschaft um die Summe von 1,287,000 Thalern 
durch Kreirung einer entsprechenden Zahl fernerer Stammaktien Littr. A. der 
Gesellschaft erhöht werden soll, wollen Wir diesem Statut-Nachtrage die bean- 
tragte landesherrliche Genehmigung hierdurch ertheilen. 
Die gegenwärtige Urkunde ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu 
machen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 16. Februar 1863. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zur Lippe. 
Nachtrag 
zu dem Statute der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft. 
g. 1. 
Die Behufs Anlage der Bahn von Dortmund bis Soest auf Grund des 
durch Allerhoͤchste Kabinetsorder vom 6. Juli 1853. genehmigten Statut-Nach- 
trages emittirten 5000 Stuͤck Stammaktien Litlr. B. der Bergisch-Maͤrkischen 
Eisenbahngesellschaft sollen im Wege der freien Vereinbarung mit den Inha- 
bern gegen Bergisch-Märkische Stammaktien Littr. A., Aktie gegen Aktie, um- 
getauscht werden. 
K 2.
	        
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