Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

(Nr. 5674.) Allerhöchster Erlaß vom 16. Februar 1863., betreffend die Verleihung der fis- 
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde-Chaussee 
von Siegburg im Siegkreise des Regicrungsbezirks Cöln über Jeit, Much 
und Drabenderhöhe nach der Cöln-Olper Staatsstraße bei Engelskirchen 
einerseits, wie über Forst nach der Wiehlmünden-Rother Bezirksstraße 
andererseits. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge- 
meinde-Chaussee von Siegburg im Siegkreise des Regierungsbezirks Cöln über 
Zeit, Much und Drabenderhöhe nach der Cöln-Olper Staatsstraße bei Engels- 
kirchen einerseits, wie über Forst nach der Wiehlmünden-Rother Bezirksstraße 
andererseits, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den Gemeinden Siegburg, Laut- 
hausen, Lohmar, Neunkirchen, Seelscheid, Much und Drabenderhöhe des Sieg- 
kreises, sowie den betheiligten Gemeinden des Kreises Gummersbach das Expro- 
priationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das 
Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaß- 
gabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese 
Straße. Zugleich will Ich den gedachten Gemeinden gegen Uebernahme der 
künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das *“ zur Erhebung des 
Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedes- 
mal geltenden Chausseegeld -Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen 
Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffen- 
den zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen 
von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem 
Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen 
der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 16. Februar 1863. 
Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, Gewerbe 
und öffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 5672.)
	        
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