(Nr. 5674.) Allerhöchster Erlaß vom 16. Februar 1863., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde-Chaussee
von Siegburg im Siegkreise des Regicrungsbezirks Cöln über Jeit, Much
und Drabenderhöhe nach der Cöln-Olper Staatsstraße bei Engelskirchen
einerseits, wie über Forst nach der Wiehlmünden-Rother Bezirksstraße
andererseits.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge-
meinde-Chaussee von Siegburg im Siegkreise des Regierungsbezirks Cöln über
Zeit, Much und Drabenderhöhe nach der Cöln-Olper Staatsstraße bei Engels-
kirchen einerseits, wie über Forst nach der Wiehlmünden-Rother Bezirksstraße
andererseits, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den Gemeinden Siegburg, Laut-
hausen, Lohmar, Neunkirchen, Seelscheid, Much und Drabenderhöhe des Sieg-
kreises, sowie den betheiligten Gemeinden des Kreises Gummersbach das Expro-
priationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das
Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaß-
gabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese
Straße. Zugleich will Ich den gedachten Gemeinden gegen Uebernahme der
künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das *“ zur Erhebung des
Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedes-
mal geltenden Chausseegeld -Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen
Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffen-
den zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen
von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem
Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen
der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 16. Februar 1863.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel, Gewerbe
und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 5672.)