Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

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Provinz Schlesien, Regierungsbezirk Oppeln. 
Obligation 
des Grottkauer Kreises 
Littr. Mñ 
uͤber Thaler Preußisch Kurant. 
A.. Grund der unten . .. bestätigten Kreistagsbeschlüsse vom 
15. Mai 1861. und 7. März 1862. wegen Aufnahme einer Schuld von 
36,00V0V Thalern bekennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau des 
Grottkauer Kreises Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gül- 
tige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld von 
................. Thalern Preußisch Kurant, nach dem zur Zeit gesetzlich be- 
stehenden Münzfuße, welche für den Kreis kontrahirt worden und mit fünf 
Prozent jährlich zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 36,000 Thalern geschieht vom 
Jahre 1864. ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von 25 Jahren aus einem 
zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens zwei Prozent jähr- 
lich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. ODie Ausloosung erfolgt vom Jahre 1864. ab in dem 
Monate August jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, 
den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche 
noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, so- 
wie die gekündigten Schuldverschrelbungen werden unter Bezeichnung ihrer 
Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem 
die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekannt- 
machung erfolgt sechs, drei, zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in 
dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Oppeln, sowie in der Schlesischen 
Zeitung, Berliner Börsenzeitung und dem Staats-Anzeiger. 
Bis 4 dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjaͤhrlichen Terminen, am s. Januar und am 1. Juli, von heute an 
gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
ei der Kreisß,ommundlkalse in Grottkau, und zwar auch in der nach dem 
Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit bei der Provinzial-Hülfskasse in 
Breslau, jedoch nur während eines halben Jahres nach der Fälligkeit. Mi 
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