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Provinz Schlesien, Regierungebezirk Oppeln.
Talon
zur
Kreis-Obligation des Grottkauer Kreises.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der
Obligation des Grottkauer Kreises
Littr... m——— uͤber .. ... Thaler à .. ... Prozent Zinsen
die . ## Serie Zinskupons für die fuͤnf Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis-
Kommunalkasse zu Grottkau, sowie bei der Provinzial-Hülfskasse zu Breslau,
geffen von dem Inhaber der Obligation nicht rechtzeitig Widerspruch er-
oben ist.
Grottkau, den uren .. 18.
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau
im Grottkauer Krelse.
(Nr. 5691.) Allerhöchster Erlaß vom 24. März 1863., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung der
Chaussee von Ranis nach Schmorda an die Gemeinden Ranis und
Schmorda, im Kreise Jiegenrück des Regierungsbezirks Erfurt.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer
Chaussee im Kreise Ziegenrück, des Regierungsbezirks Erfurt, von Ranis nach
Schmorda genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den Gemeinden Ranis und
Schmorda das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen
Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und
Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen
besichenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich den
enannten Gemeinden gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unter-
balung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den
Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-
(Nr. 3690—5692) Ta-