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Provinz Sachsen, Negierungsbezirk Merseburg.
Obligation
des Mansfelder Seekreises
(II. Serie)
Littr. u
über Rthlr. Preußisch Kurant.
A. Grund der unterm .. ...... ... . . .. bestaͤtigten Kreistagsbeschluͤsse vom
5. Februar 1859., 22. Juli 1861. und 18. September 1862. wegen Aufnahme
einer Schuld von 85,000 Thalern bekennt sich die staͤndische Kommission fuͤr
den Chausseebau des Mansfelder Seekreises Namens des Kreises durch diese,
für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung
zu einer Schuld ddn Thalern Preußisch Kuram, welche
für den Kreis kontrahirt worden und mit vier und ein halb Prozent jährlich
zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 85,000 Thalern geschieht vom
Jahre .. . ab allmdlig innerhalb eines Zeitraums von 39 Jahren aus einem
u diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozene
jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, nach
Maaßgabe des genehmigten Tilgungsplanes.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre ab in dem
Monate Dezember jedes Jahres. Der Kreis behalt sich jedoch das Recht vor,
den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstaärken, sowie sämmtliche
noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, so-
wie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer
Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem
die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekannt-
machung erfolgt in der Zeit vom 20. bis 31. Dezember des betreffenden
Jahres und wird wiederholt in der Zeit vom 20. bis 31. März, 20. bis
30. April, 20. bis 31. Mai des folgenden Jahres; sie erscheint in dem Preußi-
schen Staats-Anzeiger, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Merse-
burg, in dem Kreisblatte des Mansfelder Seekreises und in der Zeitung:
Magdeburger Korrespondent. Die Zahlung erfolgt sodann in dem nachsten
Juli-Zinskermine. Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu ent-
richten ist, wird es in halbjahrlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli,
(Nr. 5698.) 34 von