— 2568 —
(Nr. 5700.) Allerhoͤchster Erlaß vom t3. April 1863., betreffend die Verleihung der fiskali-
schen Vorrechte fuͤr den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee
im Kreise Teltow, des Regierungsbezirks Potsdam, von der Berlin-
Cottbuser Staatsstraße in Mariendorf ab bei Marienfelde und Heiners-
dorf vorbei über Groß-Beeren nach dem Bahnhofe daselbst.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer
Kreis-Chaussee im Kreise Teltow, des Regierungsbezirks Potsdam, von der
Berlin-Cottbuser Staatsstraße in Mariendorf ab bei Marienfelde und Heiners-
dorf vorbei über Groß-Beeren nach dem Bahnhofe daselbst, genehmigt habe, ver-
leihe Ich hierdurch dem Kreise Teltow das Expropriationsrecht für die zu dieser
Chaussee erforderlichen Grundsiücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der
Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-
Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will
Ich dem Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung
der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen
des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließ-
lich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der
sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestim-
mungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch
mit der Maaßgabe verleihen, daß dieses Chausseegeld während der ersten fünf
Jahre nach Eröffnung der Chaussee für zwei Meilen, von da ab aber nur nach
den der Länge der Chausseestrecken entsprechenden Normalsätzen zu erheben ist.
Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten
Bestimmungen wegen der Chaufferpollsei Vergehrn auf die gedachte Straße
zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 13. April 1863.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minisier für Handel, Gewerbe
und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 5701,)