Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 20— 
  
(Nr. 5721.) Genehmigungs-Urkunde der in dem Schlugtprotokolle der fünften Elbschiffahrts- 
Revisionskommission, d. d. Hamburg, den 4. April 1803., enthaltenen 
Erlduterungen, Ergänzungen und Abänderungen der Bestimmungen der 
Elbschiffahrtsabte vom 23. Juni 1821., der Addikionalakte vom 13. April 
1844., der Uebereinkunft vom 13. April 1844. wegen der schiffahrts- 
und strompolizeilichen Vorschriften für die Elbe, und des Schlußprotokolls 
der dritten Elbschiffahrts-Revisionskommission vom 8. Februar 1854. 
Vom 15. Mai 1863. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 
thun kund und fügen hiermit zu wissen: 
Da in Folge des 30. Artikels der Elbschiffahrtsakte vom 23. Juni 1821. 
von Zeit zu Zeit eine Revisionskommission sich versammeln soll, um sich von 
der vollständigen Beobachtung jener Konvention zu überzeugen, einen Wereini- 
gungspunkt zwischen den Uferstaaten zu bilden, um Abstellung von Beschwerden 
zu veranlassen, auch Veranstaltungen und Maaßregeln, welche nach neuerer Er- 
fahrung Handel und Schiffahrt auf der Elbe ferner erleichrern könnten, zu be- 
rathen; und nachdem hiernach und in Gemaßheit der getroffenen Verabredungen 
die fünfte Reoisionskommission in Hamburg zusammengetreten, Uns demnächst 
aber von Unserem Bevollmachtigten die nachfolgenden mit den Bevollmächtigten 
der übrigen Elbuferstaaten verabredeten Erlaäuterungen, Ergänzungen und Ab- 
dnderungen der Besiimmungen der Elbschiffahrtsakte vom 23. Juni 1821., der 
Additionalakte vom 13. April 1844., der Uebereinkunft vom 13. April 1844. 
wegen der schiffahrts= und sirompolizeilichen Vorschriften für die Elbe, und 
des Schlußprotokolls der dritten Elbschiffahrts-Reoisionskommission vom 8. Fe- 
bruar 1854., welche wörtlich also lauten: 
Jahrgang 1863. 51 g. 1. 
Ausgegeben zu Berlin den 26. Juni 1863.
	        
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