Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stctaacen. 
  
Nr. 24— 
  
Nr. 5734.) Gesetz, betreffend die Bewilligung einer Beihülfe von 200,000 Rthlr. für die 
Anlage einer Eisenbahnverbindung von der Bergisch-Mrkischen Eisenbahn 
bei Rittershausen nach Lennep und Remscheid. Vom 5. Juni 1863. 
. „ 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 
verordnen, mit Zustimmung beider Hauser des Landtages Unserer Monarchie, 
was folgt: 
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Der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft wird für den Fall, daß 
sie von ihrer Bahn bei Rittershausen nach Lennep und Remscheid eine für 
Lokomortiobetrieb eingerichtete Zweigbahn herstellt, eine aus den Betriebsüber- 
schüssen der Staats-Eisenbahnverwaltung zahlbare Beihülfe von zweihundert- 
tausend Thalern bewilligt. 
g. 2. 
Der Finanzminister und der Minister für Handel, Gewerbe und öffent- 
liche Arbeiten sind mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Königlichen Insiegel. 
Gegeben Schloß Babelsberg, den 5. Juni 1863. 
(L. 8S.) Wilhelm. 
v. Bismarck-Schönhausen. v. Bodelschwingh. v. Roon. 
Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. Gr. zur Lippe. v. Selchow. 
Gr. zu Eulenburg. 
  
Jahrgang 1863. (Nr. 5734—5735.) 62 (Nr. 5735.) 
Ausgegeben zu Berlin den 18. Juli 1863.
	        
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