Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

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Urkundlich unter Unserer Hoͤchsteigenhaͤndigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Koͤniglichen Insiegel. 
Gegeben Carlsbad, den 16. Juli 1863. 
(L. S.) Wilhelm. 
Fuͤr den Justizminister: 
Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. 
A. den Bericht des Staatsministeriums vom 2. d. M. will Ich zu der von 
der Rheinischen Eisenbahngesellschaft beabsichtigten Anlage einer Zweig-Eisenbahn 
von Osterath über Uerdingen nach Essen, welche bei Rheinhausen mittelst einer 
Trajektanstalt den Rhein und unterhalb Mülheim mit Ueberbrückung die Ruhr 
überschreitet, hiermit Meine Genehmigung in der Voraussetzung ertheilen, daß 
von der genannten Gesellschaft die unterm 13. März 1854. (Gesetz-Samml. 
S. 124.) ertheilte Konzession zur Herstellung einer Eisenbahn von der Zeche 
Beust bei Essen nach Mülheim an der Ruhr erworben wird. 
Berlin, den 9. März 1863. 
Wilhelm. 
v. Bismarck-Schönhausen. v. Bodelschwingh. v. Roon. 
Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. Gr. zur Lippe. v. Selchow. 
Gr. zu Eulenburg. 
An das Staatsministerium. 
Vertrag 
zwischen 
der Rheinischen Eisenbahngesellschaft und der Mülheim-Essener 
Eisenbahngesellschaft d. d. Cöln den 25. April 1863. 
g. 1. 
N die Rheinische Eisenbahngesellschaft durch nachfolgende Allerhöchste 
Kabinetsorder: 
„Auf den Bericht des Staatsministeriums vom 2. d. M. will Ich 
„zu der von der Rheinischen Eisenbahngesellschaft beabsichtigten Anlage 
„einer
	        
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