Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

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heim= Essener Eisenbahn befriedigt. Der der Muͤlheim-Essener Eisenbahnge- 
sellschaft zur Seite stehende Anspruch wegen Grundentschaͤdigung an die Ber- 
isch-Markische Eisenbahngesellschaft soll zwar ebenfalls auf die Rheinische 
Elenbahngesellschaft übergehen, wenn derselbe bei der Uebernahme des Be- 
triebes der Mülheim-Essener Bahn noch nicht regulirt sein sollte, indeß soll 
das Ergebniß dieses Anspruches den Aktionairen der Mülheim-Essener Bahn 
zu Gute kommen. 
Die Rheinische Eisenbahngesellschaft emittirt à conto des für die 
Zweigbahn Osterath-Essen zu beschaffenden Kapitals zweihundert Tausend 
Thaler Stammaktien und erbalen die Inhaber der Stamm= und Prioritäts- 
Aktien der Mülbeim-Essener Eisenbahngesellschaft für jede fünf und zwanzig- 
hundert Thaler Aktien der Mülheim-Essener Eisenbahngesellschaft Eintausend Tha- 
ler Rheinische Stammaktien und für jede fünf und zwanzig hundert Thaler 
Mülheim-Essener Stamm-Prioritätsaktien zwei Tausend Thaler Rheinische 
Stammaktien mit Dividendenkupons des auf die Uebergabe folgenden Jah- 
res, dagegen unter Vergütung von vier Prozent Zinsen auf den Betrag der 
Rheinischen Eisenbahnakt#ien, berechnet vom Tage der Uebernahme des Berrie- 
bes bis zum ein und dreißigsten Dezember des betreffenden Jahres. 
K. 3. 
Die Direktion der Mülheim-Essener Eisenbahngesellschaft erklärr sich auf 
Ersuchen der Rheinischen Eisenbahngesellschaft bereit, die Verwaltung der Mül- 
heim-Essener Eisenbahn bis zur Inangriffnahme des Umbaues derselben zur 
Osterath= Essener Zweigbahn Namens der Rheinischen Eisenbahngesellschaft für 
Rechnung der jetzigen Aktionaire zu führen, welche letztere bis dahin auch in 
dem Genuß des Ertrages bleiben. 
Um den betheiligten Zechen die denselben durch die Mülheim-Essener 
Bahn gebotene Kommunikation möglichst lange zu belassen, soll die Uebernahme 
der Mlheim-Csiener Bahn erst dann erfolgen, wenn der Bau der Osterath= 
Essener Zweigbahn und namentlich der festen Ruhrbrücke bei Mülheim an der 
Ruhr so weit vorgeschritten ist, daß nach Ermessen des Baudirigenten der 
Rheinischen Eisenbahngesellschaft diese Uebernahme stattfinden muß½, um den Be- 
trieb bis Essen eröffnen zu können. 
Die Rheinische Eisenbahngesellschaft wird in ihrem und im Interesse der 
anschließenden Kohlenzechen soweit als thunlich bemüht sein, den Pferdebetrieb 
auf der Mülheim-Essener Bahn so lange bestehen zu lassen, bis in kurzer Frist 
der Lokomotiobetrieb für die bei der Pferdebahn betheiligten Zechen sich herstel- 
len läßt. 
Die Rheinische Eisenbahngesellschaft hält, vom Tage der Sistirung des 
Perdebetriebes auf der Mülheim-Essener Bahn an gerechnet, die im F. 2. 
stipulirte Summe von zweihundert Tausend Thalern Rheinischen Stammaktien 
zum Umtausche gegen die Stamm= und Prioritaksaktien der Mülheim-Essener 
Eisenbahngesellschaft für deren Inhaber bereit. 
K. 4. 
Die Rheinische Eisenbahngesellschaft hat nach ihrer Wahl entweder det
	        
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