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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stgaten.
JNr. 26.—
(Nr. 5743.) Allerhöchster Erlaß vom 27. Juni 1863., betreffend die Aenderung der Be-
stimmung sub I. 2. des Gebührentarifs für dle Preußischen Konsulate
vom 10. Mai 1832. (Gesetz-Samml. S. 173.), in Beziehung auf die
Häfen von Großbritannien und Irland.
A. Ihren Bericht vom 19. d. M. will Ich die Bestimmung des Gebühren-
tarifs für die Preußischen Konsulate vom 10. Mai 1832., sub I. 2., in Be-
ziehung auf die Häfen von Großbrikannien und Irland dahin abändern, daß
daselbst sowohl in dem Amtsbezirk Meines General-Konsulats zu London als
auch bei Meinen Konsulaten zu Edinburgh-Leith und Liverpool an allgemeiner
Konsulatsgebühr statt des bisherigen Satzes von 14 Sgr. pro Last fortan
nur 1 Sgr. für die nach dem Gesetze vom 17. Mal 1856. sich berechnende
Schiffslast zu entrichten ist.
Iöch überlasse Ihnen das Weitere zur Ausführung dieser Meiner gegen-
wärtigen Order.
Carlsbad, den 27. Junl 1863.
Wilhelm.
Für den Minister für Handel 2c.
v. Bismarck-Schönhausen. v. Selchow.
An die Minister der auswärtigen Angelegenheiten und für Handel,
Gewerbe und öffenrliche Arbeiten.
Jahrgang 1863. (Nr. 5743—574.) 66 (Nr. 5744.)
Ausgegeben zu Berlin den 15. August 1863.