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Lau-P
sende
M
Geldbetrag.
10.
verguͤtet werden.
IV. Tagegelder und Reisekosten.
a) Fuͤr Arbeiten, welche nicht nach Gebührensätzen
bezahlt werden, trikt eine Entschädigung nach
Tagegeldern ein, welche bei einer mindestens acht-
stündigen Arbeitszeit
1) für den Feldmesser «
2) fuͤr den Privatgehuͤlfen:
a) bei Einschaͤtzungsarbeiten ................ i
b)betanderenAkbeiten....................
taͤglich betragen.
Neben den Tagegeldern erhaͤlt der Feldmesser
(a. zu 1.) fuͤr jeden Kalendertag, welchen er
im Interesse des Geschaͤfts außerhalb seines
Wohnorts hat zubringen muͤssen, eine Feldzulage
b
#
Bei den Einschätzungen ist für die r9. für
welche das Reisekosien-Firum (cir. 1 und 8.
unten) nicht gewährt wird, in der Regel auch die
Feldzulage nicht zu bewilligen. Ueber die hier-
gegen nachzulassenden, in der Billigkeit begrün-
deten Ausnahmen ist in jedem Falle besondere
Bestimmung zu treffen.
Für Privatgehülfen C(a. zu 2.) wird eine
besondere Feldzulage nicht gewährt, da dieselbe
in dem erhöheken Tagegeldersatze nach à zu 2. a.
mit enthalten ist.
e) Denjenigen Einschaͤtzungsdeputirten, welche gleich-
zeitig die Funktionen des geodaͤtischen Technikers
bei der Einschaͤtzung ausuͤben, ist fuͤr die hier-
mit verbundenen Mehrarbeiten eine Funktions=
zulage von
täglich zu gewähren.
d) Bei der Einschätzung gelten die vorstehend an-
führten Tagegeldersätze für den Kalendertag.
Bei anderen 2 ##beiven ist in jedem Falle zu be-
stimmen, ob die Tagegelder für den Kalender-
tag oder für den achtstündigen Arbeitstag zu
bewilligen sind.
gen der letztern . .. ...... Silbergroschen
2 Thaler,
2.
1
5 Silbergroschen.
1 Thaler