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Lau-
fende
Geldbetrag.
e)
O
2
(Nr. 5744.)
As Reiserosten= Enrschädigung bei nicht nach
Gebühren bezahlten Arbeiten hat der Feldmesser
1) für die Meile auf Landwegen .
2) für die Meile auf Eisenbahnen oder Dampf-
zusammen . ..
u beziehen.
Privelgehülfen. erhalten bei Reisen auf Land-
für die Meile, bei Reisen auf Eisenbahnen
oder Dampfschiffen dieselben Sätze wie die
Feldmesser.
Bei der Einschätzung ist in Stelle der Reise-
kosten (zu c.) für jeden zur Beglettung der
Einschätzungsdepurtirten — ohne Rücksicht dar-
auf, ob der Feldmesser in der eingeschätzten Ge-
markung seinen Wohnsitz hat oder nicht — ver-
wendeten Tag, sowie für solche Tage, an wel-
chen mit Reisen von mehr als einer Viertelmeile
Entfernung verbundene besondere Geschäfte im
Interesse des Einschätzungsgeschäfts vorgenom-
men werden müssen, einschlieglich derjenigen
Regentage, welche im Interesse der Einschätzun-
gen augerhalb des Wohnorts verbracht werden
müssen, sowie der zwischen die Einschätzungs-
zeit fallenden Sonn= und einzelnen Feiertage,
sofern an den denselben unmirtelbar vorhergehen-
den und unmittelbar folgenden Tagen die Ein-
schatzungsarbeiten fortgesetzt sind, ein Firum
1) für den Feldmesser on . ..
2) für den Privatgehuͤlfen von ........ ....
zu gewaͤhren.
Fuͤr die auf die Uebertragung der Einschaͤtzungs-
resultate aus den Kupons in die Gemarkungs-
karten — soweit dieselbe an den zur Ein-
schätzung selbst verwendeten Tagen oder an den-
jenigen Liegetagen, für welche das Reisekosten-
firum gewährt wird, nicht bewirkt werden kann
— etwa verwendeten besonderen Tage sind dem
Feldmesser Tagegelder nach a. zu 1. nd be-
1 Thaler,
73 Silbergroschen,
15 -
1 Thaler,
20 Silbergroschen